Die Werkvertragsfalle: Wie Sie Risiken bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer minimieren

In der heutigen globalisierten Wirtschaftswelt ist die Zusammenarbeit mit internationalen
Subunternehmern für deutsche Unternehmen eine Notwendigkeit geworden, um im intensiven
Wettbewerb bestehen zu können. Insbesondere die Beauftragung qualifizierter Subunternehmer
aus Osteuropa – darunter Tschechien, Polen, Slowakei, Rumänien und Ukraine – bietet eine
kosteneffiziente und flexible Lösung, um auf den Fachkräftemangel zu reagieren und Projekte
effizient umzusetzen. Jedoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem im Bereich des
Werkvertragsrechts, komplex und können für Unternehmen zur Herausforderung werden. Dieser
Artikel beleuchtet die rechtlichen Fallstricke und bietet Lösungsansätze, um diese erfolgreich zu
umgehen, und unterstreicht die Rolle von Peterson & Hügel als Ihren Partner für rechtssichere
Projektumsetzungen.

Grundlagen des Werkvertragsrechts

Das Werkvertragsrecht, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), definiert einen Werkvertrag
als einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der
Besteller zur Entrichtung einer Vergütung verpflichtet wird (§ 631 BGB). Die Abgrenzung zum
Dienstvertrag ist insbesondere durch die Erfolgsbezogenheit des Werkvertrags gegeben.
Während der Dienstvertrag die Leistungserbringung in den Mittelpunkt stellt, liegt der Fokus beim
Werkvertrag auf dem zu erzielenden Erfolg.

Risiken bei der Beauftragung von Subunternehmern aus dem Ausland

Die Zusammenarbeit mit Subunternehmern birgt eine Reihe von Risiken, darunter Haftungsfragen,
die Gefahr der Scheinselbstständigkeit und umfangreiche Compliance-Anforderungen. Die
Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigkeit und echter Selbstständigkeit ist ein kritischer Punkt,
der deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Zudem müssen Unternehmen
sicherstellen, dass ihre Subunternehmer alle relevanten rechtlichen Vorschriften einhalten, um
nicht selbst haftbar gemacht zu werden. Die Komplexität steigt, wenn Subunternehmer aus
Osteuropa beauftragt werden, da die rechtlichen Rahmenbedingungen von Land zu Land
variieren können.

Fallstricke und rechtliche Konsequenzen

Ein häufiger Fallstrick bei der Beauftragung von Subunternehmern ist die unzureichende Dokumentation der Selbstständigkeit und der Einhaltung von Compliance-Vorgaben. Unternehmen müssen in der Lage sein, die Selbstständigkeit ihrer Subunternehmer nachzuweisen und sicherzustellen, dass diese alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllen. Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen, einschließlich Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.

Strategien zur rechtssicheren Zusammenarbeit

Um eine rechtssichere Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation unerlässlich. Dies umfasst unter anderem eine klare vertragliche Regelung des Leistungsumfangs, der Vergütung und der Erfolgskriterien, die Überprüfung der Selbstständigkeit des Subunternehmers, unter anderem durch die Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger und des Finanzamts, sowie die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben.

Die Rolle von Peterson & Hügel

Peterson & Hügel spezialisiert sich auf die Vermittlung rechtssicherer Subunternehmer aus Osteuropa und bietet eine zuverlässige Lösung, um die rechtlichen Risiken zu minimieren.
Unsere Dienstleistungen umfassen einen umfassenden Compliance-Check, um sicherzustellen, dass alle Subunternehmer, die wir vermitteln, den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Vertragsgestaltung und bieten Beratung zu Best Practices in der Zusammenarbeit mit Subunternehmern.

Die rechtssichere Beauftragung von Subunternehmern aus Osteuropa erfordert umfassendes Know-how und sorgfältige Vorbereitung. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie Peterson & Hügel können Sie die Vorteile einer internationalen Zusammenarbeit nutzen, ohne die rechtlichen Risiken zu vernachlässigen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Projekte rechtssicher und erfolgreich umgesetzt werden, kontaktieren Sie Peterson & Hügel. Unsere Expertise und unser Netzwerk qualifizierter Subunternehmer aus Osteuropa stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Projekte zum Erfolg zu führen.

Setzen Sie auf die Expertise von Peterson & Hügel, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Projekte mit qualifizierten Subunternehmern aus Osteuropa sicher und erfolgreich umzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

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Einsatz von europäischen Subunternehmern in der Schweiz: Chancen, Herausforderungen und Lösungen mit Peterson & Hügel

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Gesetzliche Anforderungen an ausländische Auftragnehmer in Deutschland: Ein Leitfaden für Compliance