Outsourcing an ausländische Subunternehmer aus Osteuropa

Die Partnerschaft mit Subunternehmern bietet effektive Lösungen, um Personalengpässe zu umgehen, Kosten zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Auswahl von ubunternehmen aus Osteuropa erweist sich für deutsche Unternehmen als äußerst vorteilhaft. Im Rahmen des Outsourcings sind Subunternehmer gefragt, die in der Lage sind, die vereinbarten Ziele gemäß Werkverträgen zu erreichen.

Der Einsatz von Fremdpersonal ist für viele Unternehmen unerlässlich, um umfangreiche Aufträge anzunehmen.
Zusätzlich ermöglicht das Outsourcing an Subunternehmer aus dem Ausland sogar eine dauerhafte Auslagerung der Produktion.
Dieser Ansatz öffnet neue Perspektiven für eine nachhaltige und kosteneffiziente Arbeitsweise.

Sollten Sie weitere spezifische Anforderungen oder Beratung zur Auswahl von Subunternehmern benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Expertise im Bereich des Outsourcings an Subunternehmer aus Osteuropa kann Ihnen dabei helfen, die bestmöglichen Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.

Was ist ein Subunternehmen im Kontext des Outsourcings aus Osteuropa?

Ein Subunternehmen, auch als Nachunternehmen bekannt, operiert als eigenständiges Unternehmen und kann verschiedene Rechtsformen annehmen. Seine Tätigkeit umfasst die Erbringung einer Werksleistung gemäß eines Werkvertrags oder einer erfolgsunabhängigen Arbeitsleistung durch einen Dienstvertrag im Auftrag eines Hauptunternehmens. Im Werkvertrag werden die genauen Bedingungen des Auftrags festgelegt. Das Outsourcing an Subunternehmen stellt eine alternative Methode zur traditionellen Zeitarbeit dar.

Die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmen aus dem Ausland basiert auf der Verpflichtung zur "Herstellung eines Werks". Werkverträge sind in diversen Branchen üblich, einschließlich des Outsourcings in Bereichen wie Logistik, Bauwesen und Industrie. Subunternehmer, die beispielsweise als Schlosser, Schweißer, Kommissionierer, Elektriker, Produktionshelfer oder Anlagenmonteure fungieren, erbringen die erforderlichen Leistungen im Rahmen solcher Werkverträge.

Vorteile der Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus dem Ausland

Die Einbindung von Subunternehmen aus Osteuropa ermöglicht die zeitgerechte und effiziente Durchführung von Projekten, insbesondere bei großen Vorhaben. In Deutschland machen Subunternehmen rund 30 Prozent der Leistungen in der Bauwirtschaft aus. Generalunternehmer m Baugewerbe finden in diesen Subunternehmen die erforderlichen Fachkräfte für ihre Bauprojekte.


Im Überblick die Vorteile für Auftraggeber:

  • Die Arbeitskräfte sind beim Subunternehmen angestellt und werden entsandt.

  • Outsourcing bietet ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis. Dadurch profitieren Auftraggeber von Kostenoptimierung, Planungssicherheit, Risikominimierung und entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen.

  • Schäden oder Mängel haften beim Subunternehmer.

  • Die Kooperation mit Subunternehmen ermöglicht die Senkung von Entwicklungs-, Produktions-, Dienstleistungs- und insbesondere Personalkosten.

  • Die im Rahmen von Werkverträgen beschäftigten Arbeiter verfügen oft über spezifische Fachkenntnisse und langjährige Berufserfahrung.

  • Die Flexibilität bei der Einsatzdauer der Arbeitskräfte aus Osteuropa liegt beim Auftraggeber.

  • Kosten bei Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer fallen nicht zusätzlich für den Auftraggeber an.

Ein Werkvertrag kommt zum Einsatz, wenn die Arbeitnehmer selbstständig tätig sind und keine Weisungen erhalten. Falls jedoch Selbstständigkeit nicht gegeben ist und kein konkretes Werk geschuldet wird, ist die Zusammenarbeit mittels Arbeitnehmerüberlassung mit Leiharbeitern die passende Lösung. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um Ihren spezifischen Bedarf zu klären.

Der Prozess der Beauftragung von Subunternehmen mit Peterson & Hügel


Peterson & Hügel fungiert als Ihr erfahrener Partner bei der Vermittlung von Subunternehmern und identifiziert passende Partner aus Osteuropa für Ihre spezifischen Anforderungen. Unser Ablauf umfasst folgende Schritte:

Bedarfsermittlung: In einem ausführlichen Gespräch klären wir Ihre Anforderungen bezüglich Teamgröße, Branche, Tätigkeitsfeld, Standort, Startzeitpunkt und Dauer des Projekts. Gemeinsam definieren wir den Auftragsumfang.

Angebotserstellung: Auf Grundlage Ihrer Anforderungen erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot. Nach Bestätigung des Angebots
reservieren wir das geeignete Subunternehmen für Sie.

Vertragsabwicklung: Unser Team stellt die erforderlichen Vertragsdokumente bereit und unterstützt Sie aktiv bei allen administrativen Angelegenheiten.

Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Bestätigung unterzeichnen sowohl Sie als auch das Subunternehmen die Verträge.

Leistungsphase: Die im Werkvertrag beschäftigten Fachkräfte erbringen die vereinbarten Werksleistungen gemäß den festgelegten Konditionen.

Abrechnung und Abdeckung der Kosten: Die Bezahlung für das Outsourcing an das Subunternehmen aus Osteuropa erfolgt zu einem festen Preis. Dieser Preis umfasst Aspekte wie Anreise, Unterkunft und internes Management der eingesetzten Arbeitskräfte.

Peterson & Hügel bietet Ihnen einen transparenten und strukturierten Ablauf bei der Beauftragung von Subunternehmen, um sicherzustellen,
dass Ihre Anforderungen präzise erfüllt werden.

Sie sind auf der Suche nach zuverlässigen Subunternehmern?

  • Peterson & Hügel ist Ihr Partner bei der Vermittlung verlässlicher Kooperationspartner. Unser Netzwerk bietet die perfekte Lösung für Ihr Outsourcing durch Werkverträge, unter Einbindung unserer internen Ressourcen sowie Subunternehmen aus Osteuropa. Wir kooperieren mit Unternehmen aus Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien. Unser Fokus liegt auf Berufen wie Schweißern, Schlossern und Elektrikern und umfasst zusätzlich strategische Planung und reibungslose Umsetzung.

  • Wir legen großen Wert auf die sprachliche Verständigungsfähigkeit, daher sind unsere Teams stets mit Vorarbeitern oder Koordinatoren ausgestattet, die über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Zudem ermöglicht Ihnen unser deutschsprachiger Support eine reibungslose Abstimmung Ihrer Einsätze. Peterson & Hügel steht für höchste Rechtssicherheit. Jed Personalentscheidung für Ihr Outsourcing und die Produktionsauslagerung wird intern eingehend rechtlich geprüft, um sicherzustellen, dass Ihre Partnerschaft mit den Subunternehmern aus Osteuropa den geltenden gesetzlichen Standards entspricht.

  • Unser Team unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Subunternehmen, übernimmt die Auswahl sowie gründliche Prüfung der Kandidaten und kümmert sich um alle Aspekte der Abrechnung, einschließlich Mitarbeiteradministration und Koordination beim Auftrag.

  • Wenn Sie Subunternehmer suchen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und profitieren Sie von unserem Outsourcing-Ansatz mit Werkverträgen und zuverlässigen Subunternehmen aus Osteuropa. Mit Peterson & Hügel können Sie auch kurzfristige Personalbedarfe decken. Wir vermitteln qualifizierte Fachkräfte und engagierte Hilfskräfte entsprechend Ihren individuellen Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema ‘Subunternehmer gesucht – Outsourcing
per Werkvertrag’

  • Der Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) beinhaltet die Verpflichtung des Subunternehmers zur Herstellung eines Werks mit Erfolgsversprechen und ohne wesentliche Mängel. Im Gegensatz dazu genügt bei einem Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) ein Bemühen um den Erfolg ohne tatsächlichen Erfolg. Die Vereinbarung zwischen Ihnen als Hauptunternehmen und dem Subunternehmer definiert den Leistungsumfang, typischerweise mit einem Leistungsverzeichnis oder bei Bauprojekten einer Baubeschreibung.

  • Ein Subunternehmervertrag kann Werkverträge, Dienstverträge oder Bauverträge umfassen. Im deutschen Recht gibt es keine spezifische Regelung für einen Subunternehmervertrag. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen einem Hauptunternehmen und einem Subunternehmer, der Teilleistungen erbringt. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Endkunden und dem Subunternehmer besteht nicht.

  • Die Möglichkeit des (osteuropäischen) Subunternehmereinsatzes hängt von den vertraglichen Bestimmungen zwischen Auftraggeber und Hauptunternehmer ab. Unter gewissen Bedingungen kann der Einsatz bei einem BGB-Vertrag im Baugewerbe erlaubt sein, erfordert aber bei einem VOB-Vertrag die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.

  • Outsourcing ist in vielen Unternehmensbereichen sinnvoll und notwendig. Es eignet sich für Handwerk, Logistik, Handel sowie industrielle Produktion und Nacharbeiten. Durch Werkverträge profitieren Sie von gut ausgebildeten Arbeitskräften aus Osteuropa, die wiederum in Deutschland im Vergleich zu ihren Heimatländern mehr verdienen.

  • Gemäß der Änderung im SGB IV ab 1. Juli 2020 müssen Hauptunternehmen nachweisen, dass Subunternehmen Mitteilungs- und Zahlungspflichten für Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge erfüllen. Peterson & Hügel gewährleistet, dass die gesetzlichen Anforderungen beim Outsourcing erfüllt werden, inklusive Meldebescheinigung und A1-Bescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge.

  • Innerhalb der EU ermöglicht die Dienstleistungsfreiheit Unternehmen aus der EU den freie Zugang zum Binnenmarkt, um Dienstleistungen ohne Einschränkungen zu erbringen. Partner aus Osteuropa sind daher eine beliebte Wahl für Outsourcing über Werkverträge aufgrund der Vorteile und der Dienstleistungsfreiheit.